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PRESSEMITTEILUNG
VON WWW.STATSBORGER.DK 28-MAI-08
Doppelte
Staatsbürgerschaft für Dänen
Dänische Staatsbürger im
Ausland tun sich für Doppelte Staatsbürgerschaft zusammen
90.5% der Europäischen
Bevölkerung haben heute die Möglichkeit in ihren neuen Heimatländern, sich eine
zweite Staatsangehörigkeit zu erhalten, dies ohne ihre alte Staatsbürgerschaft
abgeben zu müssen.
Nur 9 von 46 Europäischen Nationen lassen Doppelte
Staatsbürgerschaft nicht zu. Nur 6 von 27 EU-Ländern erlauben die Doppelte
Staatsbürgerschaft nicht. Als letzte Nationen der EU, die doppelte Staatsbürgerschaft
gerade erst zugelassen haben, zählen Schweden, die in 2002 eine doppelte Staatsbürgerschaft
möglich machten, Island und Finnland in 2003 und Deutschland erst kürzlich, letzen
Jahres 2007.
Das dänische Parlament wird Heute(28 Mai 2008) eine Hörung
veranlassen, die sich auf dieses Thema bezieht. Die Hörung wurde von einem Antrag
der Partei 'Ny Alliance' eingeleitet.
Dieser Antrag wurde am 1. April
2008 gestellt und beinhaltet die eventuelle Änderung des dänischen Gesetztes um
doppelte Staatsbürgerschaft.
Zum heutigen Tage, verbietet das dänische
Gesetz das Recht auf eine zweite Staatsbürgerschaft als Däne.
www.Statsborger.dk
hat seit dem 2. April mehr als 11.600 Unterschriften gesammelt die doppelte Staatsbürgerschaft
unterstützten.
Diese Unterschriften stammen von allerlei Dänen, wohnend
innerhalb und ausserhalb von Dänemark samt allerlei Ausländer wohnend in Dänemark.
In einer globalisierten Gesellschaft, wie die von heute in der Menschen
immer wieder über Grenzen hinaus denken und auch schreiten, ist die doppelte Staatsbürgerschaft
schliesslich nur eine natürliche Entwicklung und ein Ergebnis von internationalen
Partnerschaften.
Das jetzige Verbot in Dänemark um der doppelten Staatsbürgerschaft
machen die Auslandsdänen nur zu 'halben' Bürgern, da ihnen viele Rechte denen
Staatsbürger ihres neuen Heimatlandes offen stehen, verwart bleiben.
Sie
werden zu 'Bürgern' ohne Stimmrecht und haben nur begrenzter Rechtsschutz. Ausländischen
Bürgern in Dänemark geht es genau so und werden den Umständen gemäss auch nur
zu halben Bürgern gemacht.
Für eine vollständige Integration - für Dänen
im Ausland wie auch Ausländer in Dänemark - verlangt es Bürgerrechte, die nur
eine doppelte Staatsbürgerschaft garantieren kann.
Integration war auch
der Hauptgrund warum in 2003, Schweden das Gesetz für doppelte Staatsbürgerschaft
änderte. www.statsborger.dk hat dieses Thema im dänischen Parlament vertreten
und haben einen Report vorgestellt, der zeigt das keine praktischen Hindernisse
für eine Gesetzesänderung im Wege stehen, die die dänischen Bürger mit der grössten
Mehrheit der Europäischen Bürger gleichstellen würden.
www.statsboger.dk
nehmen gerne Ihre Fragen zum Thema entgegen;
Tina Thuesen, Dänin mit
Wohnsitz in Schweiz, tthuesen@bluewin.ch,
Telefon: +41 79 635 4816 (deutsch, dänisch und englisch sprechend)
Charlotte
Sylvestersen, Dänin mit Wohnsitz in Italien,
info@italy.dk,
Telefon: +39 348 32 35 269 (dänisch, italienisch und englisch sprechend) |
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