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PRESSEMITTEILUNG VON WWW.STATSBORGER.DK 28-MAI-08

Doppelte Staatsbürgerschaft für Dänen

Dänische Staatsbürger im Ausland tun sich für Doppelte Staatsbürgerschaft zusammen

90.5% der Europäischen Bevölkerung haben heute die Möglichkeit in ihren neuen Heimatländern, sich eine zweite Staatsangehörigkeit zu erhalten, dies ohne ihre alte Staatsbürgerschaft abgeben zu müssen.

Nur 9 von 46 Europäischen Nationen lassen Doppelte Staatsbürgerschaft nicht zu.
Nur 6 von 27 EU-Ländern erlauben die Doppelte Staatsbürgerschaft nicht.
Als letzte Nationen der EU, die doppelte Staatsbürgerschaft gerade erst zugelassen haben, zählen Schweden, die in 2002 eine doppelte Staatsbürgerschaft möglich machten, Island und Finnland in 2003 und Deutschland erst kürzlich, letzen Jahres 2007.

Das dänische Parlament wird Heute(28 Mai 2008) eine Hörung veranlassen, die sich auf dieses Thema bezieht. Die Hörung wurde von einem Antrag der Partei 'Ny Alliance' eingeleitet.

Dieser Antrag wurde am 1. April 2008 gestellt und beinhaltet die eventuelle Änderung des dänischen Gesetztes um doppelte Staatsbürgerschaft.

Zum heutigen Tage, verbietet das dänische Gesetz das Recht auf eine zweite Staatsbürgerschaft als Däne.

www.Statsborger.dk hat seit dem 2. April mehr als 11.600 Unterschriften gesammelt die doppelte Staatsbürgerschaft unterstützten.

Diese Unterschriften stammen von allerlei Dänen, wohnend innerhalb und ausserhalb von Dänemark samt allerlei Ausländer wohnend in Dänemark.

In einer globalisierten Gesellschaft, wie die von heute in der Menschen immer wieder über Grenzen hinaus denken und auch schreiten, ist die doppelte Staatsbürgerschaft schliesslich nur eine natürliche Entwicklung und ein Ergebnis von internationalen Partnerschaften.

Das jetzige Verbot in Dänemark um der doppelten Staatsbürgerschaft machen die Auslandsdänen nur zu 'halben' Bürgern, da ihnen viele Rechte denen Staatsbürger ihres neuen Heimatlandes offen stehen, verwart bleiben.

Sie werden zu 'Bürgern' ohne Stimmrecht und haben nur begrenzter Rechtsschutz. Ausländischen Bürgern in Dänemark geht es genau so und werden den Umständen gemäss auch nur zu halben Bürgern gemacht.

Für eine vollständige Integration - für Dänen im Ausland wie auch Ausländer in Dänemark - verlangt es Bürgerrechte, die nur eine doppelte Staatsbürgerschaft garantieren kann.

Integration war auch der Hauptgrund warum in 2003, Schweden das Gesetz für doppelte Staatsbürgerschaft änderte. www.statsborger.dk hat dieses Thema im dänischen Parlament vertreten und haben einen Report vorgestellt, der zeigt das keine praktischen Hindernisse für eine Gesetzesänderung im Wege stehen, die die dänischen Bürger mit der grössten Mehrheit der Europäischen Bürger gleichstellen würden.

www.statsboger.dk nehmen gerne Ihre Fragen zum Thema entgegen;

Tina Thuesen, Dänin mit Wohnsitz in Schweiz,

tthuesen@bluewin.ch, Telefon: +41 79 635 4816
(deutsch, dänisch und englisch sprechend)

Charlotte Sylvestersen, Dänin mit Wohnsitz in Italien,

info@italy.dk, Telefon: +39 348 32 35 269
(dänisch, italienisch und englisch sprechend)